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Cannabisgesetz verschoben: kommt frühestens im März 2024

[Update vom 29.11.2023: Den neuesten Artikel zum Cannabisgesetz (CanG) mit den (hoffentlich finalen) Änderungen findest du hier: CanG Änderungen: Top 15 (und finale) Änderungen am Gesetz]

Es gab schon länger Bedenken und diffuse Signale von verschiedenen Seiten, dass der Zeitplan für das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und damit für die erste Säule der Legalisierung möglicherweise zu ambitioniert sein könnte. Spätestens mit der Verschiebung der 1. Lesung im Bundestag und der folgenden Anhörung im Gesundheitsausschuss – wenn auch durch die weltpolitische Lage begründet – wuchsen die Zweifel an den angepeilten Terminen. Dennoch wurden die engagierten Fachpolitiker – allen voran Carmen Wegge und Dirk Heidenblut von der SPD – bis zuletzt nicht müde, demonstrativ am Ziel einer Entkriminalisierung zum 1. Januar 2024 festzuhalten.

 

Keine Verabschiedung im November

Nun steht fest: Die 2. und 3. Lesung des Cannabisgesetzes wird nicht wie geplant in der laufenden Sitzungswoche am 16. oder 17. November stattfinden. Es brauche laut Dirk Heidenblut „noch Zeit für eine ordentliche Erarbeitung der Ausschussvorlagen“. Eine Befassung des Bundestages und die (erwartete) Verabschiedung des CanG ist deshalb auf die übernächste Sitzungswoche, die letzte in diesem Jahr, vom 11. bis 15. Dezember verschoben worden. [Update vom 11.12.2023: Auch dieser Termin hat nicht gehalten, mehr dazu unten in diesem Beitrag.]

„Leider war meine Zuversicht unbegründet. Die Tücke liegt wie immer im Detail…“ – Dirk Heidenblut (SPD) am 10.11.23 auf Instagram

 

Weiter viele Änderungswünsche am CanG-E

Interessierte Beobachter dürfte das trotz aller Beteuerungen, man sei voll im Zeitplan (gewesen), kaum überraschen. Nach dem Beschluss des Cannabis-Gesetzentwurfs im Bundeskabinett im August gab es zwar viel Zustimmung ob des Paradigmenwechsels in der deutschen Drogenpolitik, aber auch viel Kritik an der geplanten Umsetzung: zu kleinteilig, zu hohe Hürden für die Anbauvereinigungen, kaum kontrollierbar, realitätsfern aus Sicht der Konsumenten. Vor allem an den Abstandsregelungen für die Clubs und den Konsum, am Konsumverbot in den CSCs selbst und an den Besitzobergrenzen beim Eigenanbau scheiden sich die Geister. Die wesentlichen Kritikpunkte hatten wir hier bereits anhand des Kabinettsentwurfs und auch schon des ersten Referentenentwurfs gewürdigt.

 

Schwierige Verhandlungen nach der Anhörung

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 6. November hat in dieser Hinsicht wenig neue Erkenntnisse gebracht, aber die bekannten Positionen und Änderungswünsche der Fraktionen noch einmal verdeutlicht. Es liegt nun an den Ampelfraktionen, diese in einer Arbeitsgruppe zu beraten und sich auf konkrete Änderungen des CanG zu verständigen. Dabei fließen auch die mehr als 40 Stellungnahmen ein, die Verbände und Organisationen im Rahmen der Anhörung eingereicht hatten. Dass dies nicht binnen weniger als zwei Wochen zu bewerkstelligen war/ist, kann man durchaus nachvollziehen.

 

BMG steht auf der Bremse

Hinzu kommt, dass Karl Lauterbach und sein federführendes Bundesgesundheitsministerium offenbar keine allzu großen Änderungen am Gesetzentwurf mittragen wollen und entsprechend auf der Bremse stehen. Dabei wird auch immer wieder auf die engen Grenzen verwiesen, die das EU- und Völkerrecht der Legalisierung setze. Folglich halten sich die SPD-Kolleg*innen neuerdings eher zurück, was den Umfang möglicher Änderungen angeht. Die Grünen und die FDP sind die treibenden Kräfte, die hoffen, noch spürbare Verbesserungen durchsetzen zu können.

 

Wie es nun weitergeht

Entscheidend dürfte sein, nun eine gute Balance zwischen inhaltlichen Erwartungen und dem Wunsch nach zügiger Verabschiedung des Cannabisgesetzes zu finden, so dass das CanG tatsächlich noch in 2023 den Bundestag passieren kann. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates, der bekanntlich zwar nicht zustimmen, aber das Gesetz zur Kenntnis nehmen muss, findet dann am 2. Februar 2024 statt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten könnte die „Säule 1“ somit realistisch am 1. März 2024 Wirklichkeit werden.

Drücken wir alle die Daumen, dass es so kommt, denn neben der weltpolitischen Lage macht auch die schlechte Stimmung in der Ampel vielen Legalisierungs-Befürwortern Sorge. Ein Erfolgserlebnis bei diesem wichtigen Projekt könnten da alle gut gebrauchen.

 

[Update vom 11.12.2023: Die Hoffnung auf eine Verabschiedung des Cannabisgesetzes vor Jahresende 2023 wurde jäh enttäuscht. Nur wenige Tage, nachdem Ende November eine inhaltliche Einigung zwischen dem BMG und den zuständigen Parlamentariern verkündet und ebendiese Verabschiedung für Dezember angekündigt worden war, teilte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, auf eine Anfrage des Deutschen Hanfverbands quasi das Gegenteil mit: Es gebe noch Gesprächsbedarf und deshalb könne das CanG nicht in der letzten Sitzungswoche auf die Tagesordnung. Sehr schnell entstand der Eindruck, die Fraktionsspitze der SPD blockiere das Vorhaben. Zusätzlich befeuert wurde dies durch Äußerungen des SPD-Abgeordneten Sebastian Fiedler u.a. in der FAZ, wonach die Innenpolitiker in der Fraktion mit dem Gesetzentwurf und den letzten Änderungen nicht einverstanden seien.

Nach unseren Informationen und Gesprächen mit einigen Insidern scheint das aber nicht der entscheidende Punkt zu sein. Vielmehr wurde das Thema wohl aus taktischen Gründen vertagt. Fakt ist: Eine Befassung mit dem CanG, während gleichzeitig die Regierung eine beispiellose Haushaltskrise zu bewältigen hat, könnte als falsche Prioritätensetzung gewertet werden. Das will man sicher vermeiden und sich stattdessen voll auf die (noch) wichtigere Klärung der offenen Haushaltsfragen konzentrieren. In diese Richtung äußerte sich auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert auf X. Das bedeutet: Vor Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 wird es sehr wahrscheinlich nicht zur 2./3. Lesung des CanG kommen. Und da der Haushalt nun erst im Januar 2024 (hoffentlich) verabschiedet werden kann, wird es für Cannabis-Konsument*innen mindestens so lange noch spannend bleiben. Auf das Inkrafttreten des Gesetzes soll all das aber keinen weiteren Einfluss haben, weil dies mit den jüngsten Änderungen ohnehin auf den 1. April (Entkriminalisierung und privater Eigenanbau) bzw. 1. Juli 2024 (Anbauclubs) verschoben worden ist.]

[Update vom 22.01.2024: Wie schon vermutet, ist das Cannabisgesetz auch im Januar kein Thema im Bundestag, zunächst wird in der Woche ab dem 29.01. der Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Zittern geht somit weiter und der Zeitplan wird immer knapper, wie wir in diesem Beitrag beleuchtet haben.]

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