CSC gründen leicht gemacht: Hier haben wir eine verständliche Schritt-für-Schritt Anleitung für euch ausgearbeitet, wie man einen CSC (Cannabis Social Club) als eingetragenen Verein (e.V.) gründet.
Wir von CSC-Maps.de haben uns das Ziel gesetzt, Informationen zur Gründung eines CSC möglichst für alle Interessierten kostenfrei und transparent zur Verfügung zu stellen. Seit Verabschiedung des CanG im Februar 2024 sind die Anforderungen an sog. Anbauvereinigungen gesetzlich verankert, dennoch kann es im Detail auch noch Anpassungen geben – bspw. durch spezifische Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Wir behalten dies im Blick und aktualisieren unsere Artikel regelmäßig. Trage dich am besten in unseren Newsletter ein oder setze dir ein Lesezeichen, um alle Entwicklungen zu verfolgen. Bitte beachte jedoch, dass es sich bei unseren Texten grundsätzlich um Einordnungen und Einschätzungen und nicht um eine Rechtsberatung handelt.
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Ja, mit Cannabis Clubs (CSCs) kannst du Geld verdienen. Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende im Verein können zum Beispiel Gehälter beziehen. Der Club selbst darf zwar nicht gewinnorientiert sein, aber er muss natürlich wirtschaftlich denken und handeln. Schließlich geht es um viel Geld der Mitglieder und hohe Investitionen. Das Gras soll günstiger sein als auf dem Schwarzmarkt und gleichzeitig von hoher Qualität. Das ist eine Herausforderung und keineswegs ein Selbstläufer. Je nachdem, wie viel Zeit du in den Club investierst und wie viel Verantwortung du übernimmst, darf deine Leistung selbstverständlich angemessen entlohnt werden. Wichtig zu beachten: Für Tätigkeiten im Anbau und der Abgabe dürfen nur Minijobs vergeben werden, keine Vollzeitstellen.
Alles beginnt mit einer Idee und einem guten Plan. Für die Gründung benötigst du insgesamt 7 Gründungsmitglieder, die gemeinsam eine Satzung beschließen, damit dein Verein beim zuständigen Registergericht eingetragen werden kann. Die Eintragung als e.V. ist Voraussetzung für die Beantragung einer Erlaubnis, die ihr für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis benötigt. Dann braucht ihr natürlich noch eine Anbaufläche und ein Vereinsheim bzw. eine Abgabestelle. Und nicht zu vergessen: Es muss ein Präventionsbeauftragter benannt und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellt werden. Erfahre hier im Artikel, was du für die Gründung eines CSC benötigst und wie du die Sache am besten anpackst.
Zur Führung des Vereins bedarf es neben dem geschäftsführenden Vorstand und seinem Stellvertreter oder 2. Vorsitzenden auch weiterer Funktionen. Außerdem benötigst du einen Schatzmeister, Kassen- oder Rechnungsprüfer, Schriftführer, einen Jugendschutz- und Präventionsbeauftragten und natürlich Grower und Growmaster. Vieles davon – bis auf den Anbau und die Kassenprüfung – kann theoretisch ein einzelner Vorstand in Personalunion übernehmen. Gerade bei größeren Vereinen ist das aber nicht zu empfehlen. Mehr zu den Vereinsstrukturen findest du in unserem umfangreichen Artikel: Vereinsrecht (auch für CSCs) in Deutschland.
Die reinen Gründungskosten belaufen sich auf nur etwa 150 €. Der eigentliche Invest kommt aber erst danach: Grow-Equipment, Vereinsheim, Vereinssoftware, Kassensoftware, ggf. externer Standort für den Grow, Suchtpräventionsschulung usw. Da man nicht davon ausgehen kann, dass dein Club vom Start weg 500 Mitglieder haben wird, wirst du gerade am Anfang auch einiges vorfinanzieren müssen. Wir gehen von hohen fünfstelligen Beträgen aus, wenn du es professionell machen willst – bei großen Clubs kann es auch locker sechsstellig werden.
In Bezug auf die Ziele und Tätigkeiten deines Anbauvereins hat der Gesetzgeber einen sehr engen Rahmen gesetzt. Der zulässige Vereinszweck ergibt sich aus der Begriffsdefinition von Anbauvereinigungen im Cannabisgesetz – und davon sollte auch möglichst nicht abgewichen werden, wenn man nicht Probleme im Erlaubnisverfahren riskieren will. Der zulässige Zweck umfasst folgende Punkte:
Die genaue Formulierung in § 12 (1) Nr. 5 KCanG lautet:
[Zweck des Vereins ist] ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an seine Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an seine Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen.
Neben dem Klarwerden über den Vereinszweck empfiehlt sich zumindest eine grobe Planung für die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des Vereins.
Sammle mindestens sieben volljährige Gründungsmitglieder (deine Person eingeschlossen), die den Verein ins Leben rufen und die Vereinsziele aktiv unterstützen möchten. Im Idealfall bringen die Gründungsmitglieder auch die Bereitschaft mit, die für die Arbeit des CSC nötigen Funktionen auszufüllen.
Nicht vergessen: Tragt euren Club möglichst frühzeitig in unser CSC-Verzeichnis ein!
Hier bei CSC Maps könnt ihr bereits in der Gründungsphase, aber auch danach, über euer Projekt informieren, Mitstreiter finden und auch über den engeren Kreis hinaus Mitglieder gewinnen. Wenn ihr ganz konkret Unterstützung in bestimmten Bereichen benötigt – z.B. Grower, einen Schatzmeister oder Juristen – gebt dies in eurem Eintrag an. Interessierte können dann gezielt nach passenden CSCs suchen und mit euch Kontakt aufnehmen.
Erarbeitet gemeinsam eine Satzung für den Verein. Diese muss mindestens folgende Punkte enthalten:
Darüber hinaus empfiehlt es sich, in der Satzung grundsätzliche Regelungen speziell für die Arbeit als CSC zu treffen:
Als Basis für eure eigene Satzung stellen wir euch eine CSC Mustersatzung zum Download zur Verfügung. Wenn gewünscht, könnt ihr die Mustersatzung ohne Änderungen verwenden, indem ihr einfach den Vereinsnamen und Vereinssitz ergänzt. Wir empfehlen euch aber in jedem Fall, die vorgeschlagenen Regelungen genau durchzugehen und auf eure konkreten Vorstellungen und Bedürfnisse anzupassen sowie einen Juristen hinzuzuziehen, der euch bei der Gründung und Anmeldung begleitet.
Wenn die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, sind zusätzliche Regelungen in der Satzung erforderlich, insbes. zur Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der Gemeinnützigkeit. Die Satzung sollte in diesem Falle unbedingt vorab dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden, um Satzungsänderungen und zusätzlichen Aufwand unmittelbar nach der Gründung zu vermeiden. Notwendige Formulierungen zur Gemeinnützigkeit finden sich in der Mustersatzung als Anlage zu § 60 der Abgabenordnung. Inwieweit Anbauvereinigungen überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden können (und dies sinnvoll ist), muss sich in der Praxis erst noch zeigen. Im CanG ist dies weder vorgesehen noch explizit ausgeschlossen.
Organisiert eine Gründungsversammlung, in der die Gründungsmitglieder die Satzung beschließen und den Vorstand wählen. Die Gründungssatzung muss von (mind. sieben) Gründungsmitgliedern unterschrieben und mit dem Errichtungsdatum versehen werden. Zudem ist ein Gründungsprotokoll zu führen, in dem die Vorstandswahl dokumentiert wird und die gewählten Vorstandsmitglieder die Annahme der Wahl erklären.
Empfehlenswert ist eine zusätzliche Beschlussfassung der Gründungsversammlung, durch die der Vorstand ermächtigt wird, im Falle von Beanstandungen durch das Finanzamt oder das Vereinsregister die notwendigen Änderungen selbst vorzunehmen.
Ein gratis Muster für das Gründungsprotokoll findest du hier auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Der gewählte vertretungsberechtigte Vorstand muss den Verein beim zuständigen Amtsgericht anmelden, um die Rechtsfähigkeit des Vereins als e.V. zu erlangen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die Anmeldung muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterschrieben und notariell beglaubigt werden.
Achtung: Der Verein kann nur eingetragen werden, wenn sein Zweck nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist. In der Vergangenheit war das für Cannabisclubs oft ein Problem, auch wenn das OLG München im Oktober 2023 entschieden, dass CSCs auch bereits vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes eintragungsfähig sind. Nach Inkrafttreten des CanG sollte es dabei nun keine Hürden mehr geben, solange ihr euch an den o.g. Vereinszweck haltet.
Ein Muster für die Anmeldung beim Vereinsregister hat das Bundesministerium der Justiz übrigens hier für dich parat: Muster für die Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister.
Das Amtsgericht prüft die Unterlagen und trägt den Verein ins Vereinsregister ein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Herzlichen Glückwunsch: Euer CSC ist nun ein eingetragener und damit rechtsfähiger Verein!
Für die Eintragung ins Vereinsregister und die Bekanntmachung fallen je nach Bundesland unterschiedliche Kosten an, ca. 75€ bis 100€. Hinzu kommen die Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung, die bei etwa 30€ zzgl. Schreib- und Zustellgebühren liegen. Insgesamt muss für die Eintragung mit Kosten von etwa 150€ gerechnet werden.
Nach der Eintragung ins Vereinsregister muss der Verein beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und es wird der Registerauszug benötigt, den ihr nach erfolgter Eintragung automatisch erhaltet. Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, ist ein entsprechender Antrag zu stellen (mehr Informationen dazu hier). Das Finanzamt prüft die Satzung und erteilt eine Steuernummer sowie gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit für den Verein.
Richtet ein Vereinskonto bei einer Bank ein und organisiert die Verwaltung und Buchführung des Vereins gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung einer erprobten Vereinssoftware, die insbesondere die Mitgliederverwaltung und die Buchhaltung beinhaltet. Ihr müsst bedenken, dass für CSCs gemäß CanG umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflichten gelten werden, sowohl betreffend die Mitglieder als auch Anbau-, Ernte- und Abgabemengen sowie natürlich die Finanzen. Einen Überblick über geeignete Vereinssoftware geben wir euch hier.
Es ist soweit: Die eigentliche Vereinsarbeit kann starten. Ab jetzt wird es für euren CSC vor allem darum gehen:
Und um das Ziel des gemeinschaftlichen Eigenanbaus und der Abgabe von Cannabis umsetzen zu können, müsst ihr natürlich ab dem 1. Juli 2024 einen
stellen. Die einzelnen Bundesländer müssen die Behördenzuständigkeit noch festlegen. Wir gehen davon aus, dass es sich um die oberen Landesbehörden handeln wird, wie bspw. die Bezirksregierungen in NRW oder die Regierungspräsidien in Hessen. Wahrscheinlich ist außerdem, dass die Länder eigene Ausführungsgesetze und/oder Durchführungsbestimmungen zum CanG verabschieden werden.
Wir wünschen viel Erfolg und Spaß mit eurem CSC-Projekt!
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Mischi
11. Mai 2024 at 23:47Vielen Dank für eure Bemühungen uns soweit wie möglich bestens zu informieren!