Die „zweite Säule“, wie sie im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 von der Bundesregierung genannt wird, beschäftigt sich mit dem Vertrieb von Cannabis über Fachgeschäfte und den dazu gehörigen Lieferketten.
Diese „zweite Säule“ im neuen Eckpunktepapier bezieht sich zwar explizit auf das ursprüngliche Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022, bleibt aber in wichtigen Punkten weit dahinter zurück. Zwar soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene weiterhin ermöglicht werden, jedoch soll dies nur noch in einem Modellprojekt erfolgen, das zeitlich und räumlich begrenzt ist. Danach soll wissenschaftlich überprüft werden, ob positive Wirkungen auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Zurückdrängung des Schwarzmarktes feststellbar sind.
Inhaltsverzeichnis
Bislang wissen wir nur sehr wenig über die zweite wichtige Säule der Cannabis Regulierung. Das Eckpunktepapier (Stand 12.04.2023) ist hier inhaltlich sehr dünn. Bislang lässt sich nur so viel entnehmen:
Ungeachtet dessen haben bereits kurz nach der Veröffentlichung des zweiten Eckpunktepapiers mehrere Städte angekündigt, dass sie als Modellregion an dem geplanten Cannabis-Modellprojekt teilnehmen wollen, bspw. Frankfurt und Offenbach, München sowie der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Ob und wie schnell dies möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Wir halten euch auch zu diesem Thema auf dem Laufenden!