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Genehmigung Anbauvereinigung: Behörden im Überblick

Erlaubnisantrag und Genehmigung ab sofort möglich

Es ist soweit, der Juli ist da und damit tritt die zweite Stufe des im Februar vom Bundestag verabschiedeten Cannabisgesetzes (CanG) und speziell des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Kraft (nicht zu verwechseln mit der sog. Säule 2!). Ab sofort können Vereine oder Genossenschaften Genehmigungen als „Anbauvereinigungen“ beantragen, um künftig bis zu 500 Mitglieder mit kontrolliertem und (hoffentlich) hochwertigem Cannabis zu versorgen. Binnen drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise soll die zuständige Behörde dann über die Erlaubnisanträge entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG).

 

Erlaubnisbehörden überwiegend benannt, Informationsstand sehr unterschiedlich

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium vor zwei Wochen noch eine Last-Minute-Verschärfung des CanG durch den Bundestag gedrückt hat (wir berichteten), hat nun zumindest die große Mehrzahl der Bundesländer rechtzeitig eine Behörde bestimmt, bei der Anträge für Anbauvereinigungen nach § 11 KCanG eingereicht werden können. Manche Bundesländer gehen über diese Minimalanforderung sogar deutlich hinaus und haben pünktlich zum 1. Juli teils umfangreiche Merkblätter, Antragsformulare oder sogar Links zur Online-Antragsstellung veröffentlicht.

Das macht einerseits Hoffnung, dass hier und da doch ein gewisser Pragmatismus im Hinblick auf die Umsetzung des CanG Einzug hält, indem den interessierten Clubs zumindest möglichst konkrete Informationen zum Erlaubnisverfahren an die Hand gegeben werden. Andererseits zeugen die veröffentlichten Informationen zum Teil auch von dem bürokratischen Wahnsinn und den hohen Hürden, die den CSCs vielerorts auferlegt werden – von Vorab-Begehungen des befriedeten Besitztums über Labor- und Analysekonzepte bis hin zu persönlichen Antragsgesprächen bei den Behörden.

 

Fachliche Zuständigkeit zwischen Landwirtschaft, Gesundheit/Verbraucherschutz und Ordnungsbehörden

Welche Art von Behörde zuständig ist, unterscheidet sich stark je nach Bundesland deutlich und lässt ebenfalls Rückschlüsse auf die wahrscheinliche Schwerpunktsetzung zu: Die Spanne reicht von der Landwirtschaftskammer über Landesämter im Bereich Gesundheit, Umwelt und/oder Verbraucherschutz bis hin zu den klassischen Ordnungsbehörden. Im Folgenden haben wir für euch aufgelistet, in welchem Bundesland welche Behörde für den CanG-Erlaubnisantrag und damit die Genehmigung von Anbauvereinigungen zuständig ist und wo ihr weitere Informationen findet. Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, werden wir die Liste fortlaufend aktualisieren.

 

Welche Behörde ist zuständig für euren CSC?

Wenn ihr mit eurer Anbauvereinigung über Landesgrenzen hinweg aktiv seid, fragt ihr euch vielleicht, in welchem Bundesland euer Erlaubnisantrag eingereicht werden muss. Das dürfte insbesondere CSCs in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg oder Bremen betreffen, die Anbauflächen im Umland bewirtschaften wollen. Maßgeblich für die Erteilung der Erlaubnis ist hier der Sitz der Anbauvereinigung gemäß Satzung. Das heißt dort, wo euer Verein bzw. eure Genossenschaft eingetragen ist – denn auch das ist ja eine Voraussetzung für die Beantragung der Erlaubnis – stellt ihr auch den Antrag gemäß § 11 Abs. 1 KCanG.

Im Erlaubnisverfahren werden die Behörden der (in der Regel) beiden betroffenen Bundesländer sich dann in jedem Fall abstimmen. § 33 KCanG regelt, dass in einem solchen Fall die Behörde des Landes, „in dem der nach seiner Größe überwiegende Teil des befriedeten Besitztums liegt“, die Zuständigkeit für die Erteilung einer länderübergreifenden Erlaubnis übernehmen kann. Das wäre im Normalfall die Behörde des Bundeslandes, in dem der Anbau stattfindet. Wie das in der Praxis gehandhabt wird – vor allem, wenn die Länder verschiedene Vorstellungen im Hinblick auf strittige Fragen haben, wie bspw. den gebündelten Anbau mehrerer CSCs – bleibt abzuwarten.

 

Zuständige Behörden für CanG Anbauvereinigungen in den Bundesländern

Bundesland Erlaubnisbehörde Link Infos/Antragsstellung
Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg (Erlaubnis) / Tübingen (Überwachung) https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaftsordnung-und-kontrolle/konsumcannabisgesetz
Bayern Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) https://www.lgl.bayern.de/produkte/ueberwachung/konsumcannabisgesetz.htm
Berlin Bezirksämter (Übergangslösung) https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter/
Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/suchtpraevention-und-suchthilfe/cannabis/
Bremen Ressort Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz https://www.gesundheit.bremen.de/verbraucherschutz/cannabis-49986
Hamburg Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Gewerberecht und Marktwesen, Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen https://www.hamburg.de/lebensmittel/18744112/anbauvereinigungen
Hessen Regierungspräsidium Darmstadt https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/cannabisgesetz
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) https://www.lallf.de/
Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) https://www.lwk-niedersachsen.de/cannabis
NRW Bezirksregierungen (Erlaubnis) / Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) & Landwirtschaftskammer (Überwachung) https://www.mags.nrw/bezirksregierungen-nordrhein-westfalen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/suchtpraevention/cannabis/fragen-und-antworten-zum-cannabisgesetz
Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz https://www.saarland.de/mukmav/DE/home
Sachsen Landesdirektion Sachsen (LDS) https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=21543&art_param=1089
Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-service#c109122
Schleswig-Holstein Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/verbraucherschutz/cannabis/cannabis_mllev.html
Thüringen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) https://tlllr.thueringen.de/wir/aktuelles/import-mi/detailseite/erlaubnisverfahren-fuer-cannabis-anbauvereinigungen

 

Stand: 05.07.24 12:00 Uhr

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