Webinar-Tipp für CSCs: Wenn der Anbau steht – aber das Baurecht stoppt

Viele Cannabis Social Clubs (bzw. Anbauvereinigungen) merken gerade: Die größten Hürden liegen nicht unbedingt bei Sortenwahl, Hygieneplan oder Organisation – sondern ganz profan bei der Frage, wo und wie der Verein überhaupt legal Räume nutzen darf. Genau darum dreht sich ein aktuelles (kostenloses) Webinar der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereine (BCAv).

Die BCAv beschreibt die Lage ziemlich deutlich: Trotz klarer gesetzlicher Grundlage durch das KCanG hängen viele Projekte in der Praxis fest, weil Nutzungs- oder Baugenehmigungen ausbleiben – teils sogar in klassischen Gewerbe- oder Industriegebieten. Als Gründe nennt der Verband unter anderem uneinheitliche Behördenpraxis, restriktive Auslegungen im Bauplanungs-/Bauordnungsrecht und fehlende Erfahrungswerte.

Worum geht’s im Webinar?

Im Zentrum steht die Frage, warum es bei vielen Vereinen nicht am „Ob“, sondern am „Darf ich das Gebäude so nutzen?“ scheitert – und welche Wege es gibt, Projekte trotzdem genehmigungsfähig aufzustellen. Ziel des Webinars ist laut BCAv, die rechtlichen Ursachen verständlich einzuordnen und praxisnahe Lösungsansätze aufzuzeigen.

Die Eckdaten (laut BCAv)

  • Termin: 19.02., 18:30 Uhr
  • Format: Online (Anmeldung läuft über Zoom)
  • Kosten: kostenlos
  • Referenten/Moderation: Dr. Stefan Taube (Baurecht), Dr. Marcus Geschwandtner (u. a. Autor eines Cannabis-Rechtskommentars im Beck-Verlag), Moderation: Lorenz Minks (Research Gardens / CarbonActive)

Anmeldung

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Warum das Thema für fast alle Clubs relevant ist

Baurecht klingt trocken – ist aber in der Praxis oft der Unterschied zwischen „Wir haben eine passende Fläche“ und „Wir kommen keinen Schritt weiter“. Denn selbst wenn eure Vereinsstruktur sauber steht, kann es bei Räumen schnell kompliziert werden, zum Beispiel durch:

  • Nutzungsänderung: Eine Immobilie ist nicht automatisch für jede Art von Betrieb genehmigungsfähig – auch wenn sie „irgendwie gewerblich“ aussieht.
  • Einordnung im Baugebiet: Ob ein Standort in einem Gewerbe-/Industriegebiet wirklich „einfach passt“, hängt stark von Auslegung, Bebauungsplan und Behörde ab.
  • Auflagen & Nachweise: Themen wie Brandschutz, Fluchtwege, Sicherheit, Lärm-/Geruchseinschätzung, Anlieferung/Logistik oder Nachbarschaft können schnell genehmigungsrelevant werden.
  • Unterschiede je nach Region: Genau diese Uneinheitlichkeit benennt die BCAv als Kernproblem – und das trifft viele von euch, weil es die Standortsuche und Planung massiv verteuert oder verzögert.

Das Webinar ist deshalb nicht nur für „Bau-Profis“ spannend, sondern gerade für Vorstände/Projektteams, die gerade eine Fläche suchen oder bereits in Gesprächen mit Vermietern und Behörden stecken.

Gute Fragen, die ihr euch fürs Webinar vorbereiten könnt

Wenn ihr live dabei seid, lohnt es sich, eure Situation in 2–3 Sätzen zu skizzieren und dann gezielt nachzufragen, zum Beispiel:

  • Wie wird eine Anbauvereinigung baurechtlich typischerweise eingeordnet (und was sind häufige „Killer“-Argumente in Behördenentscheidungen)?
  • Welche Unterlagen/Argumentationslinien helfen erfahrungsgemäß, um Genehmigungen voranzubringen?
  • Was ist bei Nutzungsänderung besonders früh zu klären, bevor man unterschreibt oder investiert?
  • Welche Missverständnisse tauchen gerade häufig auf (z. B. „Gewerbegebiet = automatisch ok“)?

Unser Take für die csc-maps.de-Community

Wenn ihr gerade an dem Punkt seid, an dem Räume und Genehmigungen euch mehr Zeit/Geld kosten als alles andere: Dieses Webinar dürfte euch eine Menge Orientierung geben – und im besten Fall konkrete nächste Schritte, wie ihr Gespräche mit Vermietern, Planern und Behörden besser strukturiert.

Wenn ihr teilnehmt, schreibt uns danach gern kurz eure wichtigsten Learnings (oder anonymisiert eure größten Hürden). Wir sammeln das gern als Community-Wissen – damit nicht jeder Club dieselben Schleifen zehnmal drehen muss.

Hinweis: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern ein Community-Hinweis auf ein Fach-Webinar. Für euren konkreten Standort zählt immer der Einzelfall.

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