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Blockade des CanG im VA verhindern: offener Brief an die Ländervertreter

Hier geht’s zum offenen Brief (voller Wortlaut als PDF).

Direkt zur Unterzeichnung gelangt ihr hier.

Einzelne Landesminister fordern Vermittlungsausschuss…

Schon vor der Verabschiedung des Cannabisgesetzes (CanG) im Deutschen Bundestag, die am 23. Februar mit beinahe Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgt ist, munkelten einige Landespolitiker und Insider über eine mögliche Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Leider sind diese Stimmen seitdem nicht leiser geworden und kommen auch nicht mehr nur aus der SPD (die Union blenden wir an dieser Stelle einmal aus): Inzwischen fordern auch einzelne Landesminister:innen der Grünen – allen voran Benjamin Limbach, Justizminister in NRW –, der FDP (Herbert Mertin, Justizminister in Rheinland-Pfalz) und der Linken (Jacqueline Bernhardt, Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern) einen Vermittlungsausschuss zum CanG, wie u.a. LTO berichtete.

…und Verschiebung des CanG

Hintergrund ist der rückwirkende Straferlass in Art. 13 CanG und der dadurch entstehende (einmalige) Mehraufwand bei den Justizbehörden, für dessen Umsetzung lt. Minister Limbach „die verbleibende Zeit von nur fünf Wochen nicht annähernd ausreicht“. Er bezieht sich dabei auf die Zeit zwischen der Bundestagsabstimmung und dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2024 – gerade so, als ob nicht spätestens seit Ende November 2023 absehbar war, dass das Cannabisgesetz kommt und welche Regelungen es enthält. Limbach hat deshalb eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr, d.h. auf den 01. Oktober 2024 ins Spiel gebracht. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), ihres Zeichens Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, schloss sich dem an und bezeichnete eine solche Verschiebung um sechs Monate als „das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse“.

Argumente für späteres Inkrafttreten fraglich

Wie groß der Verwaltungsaufwand infolge der Amnestieregelung tatsächlich ist, ist umstritten. Die Rede ist von zehntausenden Verfahren, die überprüft werden müssen, und von möglichen Entschädigungspflichten der Länder bei nicht rechtzeitiger Umsetzung der Amnestien. Entschädigungen kommen indes nur infrage, wenn Personen zu Unrecht weiter in Haft sitzen, obwohl die zugrundeliegenden Taten nach dem CanG straffrei sind (und die verbleibenden Taten bei Mischfällen keine weitere Haft rechtfertigen). Man darf bezweifeln, dass dies auf tausende Fälle zutrifft. In aller Regel wird es um die Korrektur von Bewährungsstrafen und die Rückzahlung von Geldstrafen gehen. Das Problem dürfte eher darin liegen, dass die Justiz die betreffenden Fälle aus zehntausenden BtMG-Verfahren herausfiltern muss – sprich nachschauen muss, ob sie sich auf Cannabis in nun straffreien Mengen beziehen, oder auf ganz andere Delikte. Aufgrund der Versäumnisse bei der Digitalisierung auch der Justiz wird dies wohl zumeist händisch erfolgen müssen.

Dass eine weitere Verzögerung des CanG das Problem nun entschärfen würde, ist schwer zu glauben: Während man die alten Akten durchsieht, würden binnen 6 Monaten rund 90.000 neue Strafverfahren hinzukommen, die dann wiederum geprüft, eingestellt, korrigiert werden müssten. Auf die Sinnlosigkeit und Ungerechtigkeit einer weiteren Kriminalisierung von Konsument:innen hat insbesondere der Deutsche Hanfverband immer wieder mehr als deutlich hingewiesen.

CSCs brauchen Rechtssicherheit und Planbarkeit

Wir möchten den Blick aber auch auf die Situation der CSCs lenken, die von einer Verzögerung ebenso betroffen, ja schlimmstenfalls in ihrer Existenz bedroht wären. Die Clubs brauchen endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit, andernfalls können sie die große Aufgabe, die mit der „Säule 1“ auf sie zukommt, nicht erfüllen. Eine endlose Diskussion im Vermittlungsausschuss, die womöglich Teile des verabschiedeten CanG auch inhaltlich wieder infrage stellt, wäre absolut kontraproduktiv und dazu geeignet, jegliches Engagement für den Aufbau legaler Strukturen im Keim zu ersticken. Damit es dazu nicht kommen kann, gilt es ein Vermittlungsverfahren zu verhindern. Eine Blockade des CanG durch den Bundesrat darf es nicht geben!

Offener Brief an die Ländervertreter

Deshalb haben wir uns entschlossen, im Namen der auf CSC Maps vertretenen Vereine und Initiativen einen offenen Brief an die Vertreter der Länder zu verfassen. Wir bitten vor allem die Verantwortlichen der CSCs, aber auch Mitglieder und alle Interessierten, sich diesem offenen Brief anzuschließen. Dazu haben wir eine Petition bei openPetition gestartet, die ihr bis zum 10. März hier unterzeichnen könnt.

 

Wenn ihr als Verein unterschreibt, gebt bitte unbedingt euren Vereinsnamen im Feld „vollständiger Name“ an und markiert im zweiten Schritt eure Unterschrift als „öffentlich“. Der Vereinsname (nicht eure Adresse) erscheint dann in der Liste der Unterzeichner. Je mehr Vereine sich dem öffentlich anschließen, desto größer die Chance, dass wir mit unserer Aktion Gehör finden. Den offenen Brief mit den Namen aller unterzeichnenden Vereine werden wir am 11. März direkt an die Vertreter der Länder schicken. Den vollen Wortlaut findet ihr hier. Er entspricht im Wesentlichen dem Petitionstext, ist aber noch etwas umfangreicher (openPetition begrenzt leider die Zeichenzahl).

 

Wir danken euch allen schon jetzt für eure Unterstützung!

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